Bericht von der Gemeinderatssitzung am 10.09.2019

1    Jahresrechnung 2018

Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen

Feststellung der Jahresrechnung

Entlastung

Nach dem Rechnungsprüfbericht wurden alle drei Beschlüsse einstimmig angenommen.

Die Verschuldung der Gemeinde ist auf moderate 919.000 € gesunken. Das entspricht 298 € pro Einwohner. Vergleichbare Gemeinden unserer Größenordnung haben im Durchschnitt eine Verschuldung von 582 € pro Einwohner.

2    Städtebauförderung, Bedarfsmitteilung zum Jahresantrag 2020 HA/633/2019

Am 25.07.2019 wurden die für die Bedarfsanmeldung im Jahr 2020 geplanten Ordnungs- und Baumaßnahmen der Gemeinde Margetshöchheim in der Regierung von Unterfranken besprochen. Nachdem die Maßnahme „Parken in der Ludwigstraße“ bereits bewilligt wurde und in diesem Jahr begonnen wird, wäre die Maßnahme „Gestaltung der Verbindung Mainfähre – Sportplatz (1. BA)“ mit einem Ansatz von 940.000 € und die Maßnahme „Fußwegeverbindung Dorfstraße 42“ mit 100.000.- € zu berücksichtigen.

Als private Sanierungsmaßnahme war zunächst die Maßnahme „Sanierung des Anwesens Dorfstraße 15“ mit 200.000 € veranschlagt. Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen zum Zuwendungsantrag errechneten sich hier keine Städtebaufördermittel mehr. Einstimmig angenommen.

3    Altortsanierung, Beratung über die Änderung des Kommunalen Förderprogramms

Wie bereits in der letzten Gemeinderatssitzung berichtet wurde, ergaben sich nach der Vorermittlung der Regierung von Ufr. zu den zuwendungsfähigen Kosten für die Sanierung des Anwesens „Dorfstraße 15“ zunächst Fördermittel in Höhe von max. 200.00.- €. Nach weiteren Gesprächen mit der Regierung von Ufr. musste die zunächst genannte Fördersumme – auch wegen des hohen Neubauanteils - auf maximal 100.000.- € reduziert werden.

Da sich die Gemeinde Margetshöchheim in der Förderinitiative „Innen statt Außen“ angemeldet hat, würde der gemeindliche Anteil an dieser Förderung mit 20.000.- € relativ niedrig ausfallen.

Nach Vorlage aller für den Zuwendungsantrag erforderlichen Unterlagen hat die Regierung von Ufr. schließlich keine förderfähigen Kosten mehr ermitteln können. Ursache der Änderung der Berechnungen sei die günstigere Fremdfinanzierung, die mit deutlich unter 1 % erheblich von dem in der Vorkalkulation angesetzten Zinssatz von 2 % abweiche.

Das Zustandekommen der Berechnungen und die Auswirkung auf die Motivation sanierungswilliger Bauherren wurde sehr eingehend und nachdrücklich in einer weiteren Besprechung mit der Regierung von Ufr. erörtert. Unserem Wunsch, die Berechnungen für die Gemeinde transparent und nachvollziehbar darzustellen, wurde leider nicht entsprochen.

Da auf der Grundlage des derzeitigen Zinsniveaus für Fremdfinanzierungsmittel keine Städtebaufördermittel für Komplettsanierungen mehr in Aussicht stehen, wurde von Herrn Grüner vorgeschlagen, die max. Fördersumme im „Kommunalen Förderprogramm“ auf 50.000.- € zu erhöhen. Parallel hierzu müssten die förderfähigen Gewerke erweitert werden, da die Fördersumme von 50.000.- € mit den bisher festgelegten Gewerken bei einer Anteilsförderung von 30 % nicht zu erreichen wäre. Dies könnte dadurch erfolgen, dass bei umfassenden Sanierungen auch „städtebaulich bedingter Mehraufwand“ in die förderfähigen Kosten einbezogen würde.

Die Regelung der Förderung könnte wie folgt lauten:

„Bei umfassenden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB werden 30 % der Kosten, höchstens 50.000.- € von der Gemeinde Margetshöchheim als Zuwendung übernommen. Neben den im Kommunalen Förderprogramm genannten, zuwendungsfähigen Kosten kann in diesen Fällen auch der städtebaulich bedingte Mehraufwand berücksichtigt werden.“

So einstimmig beschlossen.

4    Neubau des Mainstegs, Beschluss zum 1. Änderungsbericht des WNA und zum Entwurf einer neuen Verwaltungsvereinbarung

Das WNA Aschaffenburg hat der Gemeinde Margetshöchheim den 1. Änderungsbericht zur Entwurf-AU für den Neubau des Mainstegs übersandt. Dieser Änderungsbericht wurde notwendig, weil die Kosten zur E-AU, Preisstand Dezember 2015 deutlich (über 40 %) abgewichen sind.

Die Neuberechnung wurde dem Gemeinderat im September 2018 erläutert und im Einzelnen dargestellt; die zusätzlichen Kosten waren auf den höheren Detaillierungsgrad, die Berücksichtigung von Eislasten für Baugruben und Verbau, die Auflagen aus der Planfeststellung, , Schallschutzgutachten, Preissteigerungen und zusätzliche Anforderungen (Beleuchtung, Edelstahlbleche) zurückzuführen. Die vor einem Jahr berechnete Gesamtsumme belief sich auf 6.702.000.- €.

Der 1. Änderungsbericht enthält nun weitere Kostenansätze, die insbesondere wegen zusätzlicher Ansätze bei den „sonstigen Bauausgaben“ zu einer weiteren Kostenerhöhung von insgesamt 300.000.- € führen. Die Gesamtausgaben werden somit auf 7.033.000.- € berechnet.

Die Änderung verschiedener Kostenansätze schlägt auch auf den Kostenteilungsschlüssel durch, der sich für die Gemeinde geringfügig von 50,04 % auf 50,62 % verschlechtert. Es mit nun gut 7 Mio € Baukosten gerechnet.

Nach vorläufigen Berechnungen vom Juni 2019 ergäbe sich zusätzlich ein Ablösungsbetrag in Höhe von 221.651 €, der von der WSV an die Gemeinde zu erstatten wäre. Die endgültige Ablösungsberechnung wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme durchgeführt. Die voraussichtlichen Ausgaben für die Gesamtmaßnahme zzgl. Ablösungsbetrag werden sich für die Gemeinden Margetshöchheim und Veitshöchheim auf 3.329.000.- € belaufen und hälftig geteilk werden.. Die Förderung nach GVFG ist inzwischen mit den neuen Kostenansätzen beantragt. Vorsichtig gesprochen sollten dann 800.000 bis 1 Mio Euro bei der Gemeinde hängen bleiben.

So zur Kenntnis genommen.

Weiterhin wurde der Entwurf einer neuen Verwaltungsvereinbarung vorgelegt. Diese Verwaltungsvereinbarung soll die bisherigen, drei Verwaltungsvereinbarungen ersetzen und die rechtlichen Beziehungen auf dem aktuellen Planungsstand regeln.

Die „alte“ Verwaltungsvereinbarung Nr. 02/2011 regelte insbesondere die Planung für den Bau des neuen Mainstegs; diese ist abgeschlossen, sodass diese Vereinbarung weitgehend entfallen kann.

Die Verwaltungsvereinbarung Nr. 03/2014 regelte die Kostenteilung für die Umplanung der Rampe auf der Seite Margetshöchheims. Dadurch, dass die WSV den Verlauf der Rampe in ihren Fiktiventwurf übernommen hat und die Kosten anteilig mitträgt, kann diese Vereinbarung vollständig entfallen.

Die Verwaltungsvereinbarung 03/2013 beinhaltete die Leistungsphasen für die Ausführung der Planung und ist in weiten Teilen Vorlage für die jetzt neu überarbeitete bzw. den Sitzungsunterlagen beiliegende Verwaltungsvereinbarung.

Die inhaltlich wesentlichen Änderungen der neuen Verwaltungsvereinbarung (gegenüber der VV 03/2013) wurden farblich gekennzeichnet. Die meisten Stellen enthalten lediglich Aktualisierungen aufgrund des Planungsfortschrittes oder Ergänzungen.

Neu ist § 4 (13), der den zusätzlichen Kompensationsbedarf aufgrund der gemeindlichen Planungen im Bereich des künftigen Parkplatzes am Fahrweg behandelt. Die ursprünglich vorgesehene Formulierung wurde geändert und die Festlegung des Kompensationsbedarfs zunächst offen gelassen, da die Planungen noch nicht ausreichend konkretisiert sind.

Ebenso neu die Regelung unter § 8 Abs.8, nach der die Schlussrechnung der WSV an die Gemeinde spätestens 5 Jahre nach verkehrsbereiter Fertigstellung der Brücke erfolgen soll. So einstimmig beschlossen.

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