1 Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr zum Feuerwehrbedarfsplan HA/662/20
Erster Kommandant Peter Götz trug seine Stellungnahme zum Feuerwehrbedarfsplan vor. Da diese sehr umfassend war, jedoch noch nicht vorliegt, wird diese in den nächsten separat veröffentlicht. Siehe auch letzte Sitzung: http://csu-margetshoechheim.de/neuigkeiten/feuerbedarfsplan-vorgestellt
Bürgermeister und Fraktionssprecher werden am 29.01. sich zusammen mit der Feuerwehrführung zu einer Besprechung treffen.
2 Nachgenehmigung der Auftragsvergabe des Jahres-LVs "Tiefbau" für 2020-2021
Das Technische Bauamt hat für die kommenden zwei Kalenderjahre 2020 - 2021 die gemeindlichen Tiefbauarbeiten ausgeschrieben. 12 Baufirmen wurden hierzu aufgefordert ein Angebot abzugeben. Es gingen insgesamt drei Angebote ein. Die vorliegenden Angebote wurden vom Bauamt geprüft und die Ergebnisse mittels Preisspiegel dargestellt. Nach umfassender Prüfung der Leistungsverzeichnisse und Rückfragen bei den Bietern, soll der Auftrag an das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot vergeben werden. So einstimmig angenommen.
3 Gemeinde Erlabrunn, Bebauungsplan "Wohnpark an der Würzburger Straße", Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Einstimmig angenommen.
4 Ausbau der Mainstraße, Beschluss vom 11.10.2016 zur Berechnung der Straßenausbaubeiträge durch Fiktiventwurf
In der Sitzung vom 11.10.2016 wurde beschlossen, die mit dem Ausbau der Mainstraße - Teilstück zwischen Rathaus und Ludwigstraße - entstehenden Kosten nur in der Höhe zu berechnen, die entstehen würden, wenn statt der Pflasterflächen eine Bitumenoberfläche eingebaut werden würde (fiktive Berechnung).
Dies erfolgte mit der Begründung, dass eine übermäßige finanzielle Belastung der Anlieger durch gestalterische Maßnahmen vermieden werden soll. Dieser Beschluss sollte dazu beitragen, die Akzeptanz öffentlicher Maßnahmen im Rahmen der Altortsanierung bei den Anliegern zu begünstigen.
Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 26.06.18 und der Aufhebung der Rechtsgrundlagen für eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist diese Begründung inzwischen nicht mehr gegeben. Der Wegfall der Straßenausbaubeiträge wird durch einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Freistaat Bayern nach Art. 19 Abs. 9 KAG kompensiert. Damit können auch die realen, damit höheren Kosten der Gemeinde hier angerechnet werden. So einstimmig angenommen
5 Informationen und Termine
- Schulsanierung: Vergabe einzelner Gewerke
- Mainlände BA 1: Stellungnahme des Planungsbüros angeordert
- Nitratwerte im Wasser erhöht
- Termine: 18.01.: Neujahrsempfang; 28.01.: Treffen Nachbarschaftshilfe; 09.02.: Sternwanderung gegen B26n