Bericht von der Gemeinderatssitzung am 14.05.2019

1    Bericht des Feuerwehrkommandanten für das Jahr 2018

Der 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Margetshöchheim, Herr Peter Götz, berichtete über die im vergangenen Jahr geleisteten Einsätze und Übungen sowie zum Personal- und Ausrüstungsstand. Seine Präsentation folgt.

2    Sachstand Kindertagesstätte und künftige Betriebsführung

Wie in der letzten Sitzung beschlossen wurde, soll zur Festlegung des künftigen Standortes für die Erweiterung der Kindertagesstätte mit der Katholischen Kirchenstiftung und weiteren interessierten Trägern gesprochen werden.

Bürgermeister Waldemar Brohm hat hierzu Herrn Domkapitular Biber zur Gemeinderatssitzung eingeladen, um über die möglichen Rahmenbedingungen der Katholischen Kirchenstiftung und die Betriebsträgerschaft der bestehenden Einrichtung zu sprechen.

In diesem Gespräch ging es nicht um die Standortfrage für die zukünftige Kinderkrippe und auch nicht um den Rechtsstreit um die Sanierung der Kinderkrippe und weitere Fragen (Siehe hierzu: http://csu-margetshoechheim.de/neuigkeiten/kindertagesstaette-kinderkrippe-und-kindergarten), sondern um die zukünftige Betriebsführung. Die Trägerschaft liegt bei der katholischen Kirchenstiftung. Seit Ausscheiden der Kirchenverwaltung wäre die Betriebsführung in Teilen vakant, weshalb die Gemeinde mit dem Bürgermeister aktuell übernommen hat. Herr Biber warb für den Verbleib in der Trägerschaft stellte die Vorzüge der Anbindung an die Caritas dar - insbesondere die persönliche, individuelle Verwobenheit am Ort  - und bot die Unterstützung des Caritas-Verbandes bei der zukünftigen Betriebsführung an. Notwendig dazu wäre jedoch, dass sich anstatt einer Kirchenverwaltung, die sich aus dem Thema herausnehmen möchte, ein örtlicher Trägerverein der Betriebsführung annehmen müsste. Das scheint in der Sache die große Frage zu werden. Klar ist, dass dieser Verein bzw. deren Leitung sich wohl kaum mit den bekannten baulichen und juristischen Problemen auseinandersetzen möchte, bzw. diese Altlasten bzw. deren Behebung bis dahin zu klären zu sind.

Der Gemeinderat wird sich weiter mit der Trägerschaft der Kinderkrippe beschäftigen, ebenso die Standortfrage bestimmen müssen. Die Tendenz geht bei Letzterem dahin, aus verschiedenen Gründen am bestehenden Standort zu bauen, da so die meisten Synergieeffekte zwischen Krippe und Kindergarten genutzt werden können - nicht zuletzt aber auch unter dem Aspekt Zeit. Das ins Gespräch gebrachte Klosterareal befindet sich nach wie vor nicht im Eigentum der Gemeinde, auch wenn der Verkauf an diese geplant ist. Eine relativ schnelle Lösung innerhalb der anvisierten nächsten drei Jahre scheint ausgeschlossen. In Kürze wird es ein Gespräch mit der Regierung von Unterfranken geben, um zu klären, wie es sich mit der Fördermittelbindung bzgl. des Kinderkrippengebäudes verhält, die nur kurz in Betrieb war und seit dem nicht nutzbar ist, sollte diese etwa vom Kindergarten oder anderweitig genutzt oder gar rückgebaut werden. Nach der definitiven Standortentscheidung muss es schnell in die Planungen gehen. Sollte dies am favorisierten Standort Zeilweg geschehen werden insbesondere die Andienung sowie die Rettungswege ein Thema sein. Daneben ist zu klären , was aus dem momentan nicht existenten Spielplatz im Zeilweg wird.

3    Städtebauförderung; Grundsatzbeschluss für die Förderinitiative "Innen statt Außen"

Mit der Regierung von Ufr.; Herrn Grüner, hat am 29.04.19 ein Gespräch stattgefunden, in welchem die Möglichkeiten der Aufnahme der Gemeinde Margetshöchheim in die Förderinitiative „Innen statt Außen“ erörtert wurde. Im Rahmen dieser Förderinitiative erhalten die Gemeinden einen zusätzlichen Förderbonus von 20 Prozentpunkten (Erhöhung des Fördersatzes von 60 % auf 80 %) für städtebauliche Maßnahmen, sofern ein städtebauliches Entwicklungskonzept nachgewiesen werden kann und ein entsprechender Selbstbindungsbeschluss erfolgt.

Diese erhöhte Förderung könnte aufgrund des beschlossenen Doppelhaushaltes zunächst für zwei Jahre gewährt werden und den gemeindlichen Eigenanteil für die in diesem Zeitraum geplanten öffentlichen und privaten Fördermaßnahmen deutlich senken.

Die Gemeinde Margetshöchheim besitzt aufgrund des sehr geringen Leerstandes im Altort und der bisherigen Bemühungen (aktives Flächenmanagement, Nachverdichtung im innerörtlichen Bereich „Birkäcker“) grundsätzlich gute Voraussetzungen für die Aufnahme in diese Förderinitiative. Die Einschätzung wird von der Regierung von Ufr. geteilt. Weiterhin verfügt die Gemeinde Margetshöchheim über ein „Integriertes Städtebauliches Konzept“ aus dem Jahre 2013.

Zur weiteren Information:

Mit dem Grundsatzbeschluss ist nicht jegliche Ausweisung von weiterem Bauland ausgeschlossen. Hier ist im Einzelfall auf den nachgewiesenen Wohnflächenbedarf und die Gemeindestruktur abzustellen.

In diesem Zusammenhang wurde auch über die im Verfahren der Vorprüfung befindliche bzw. geplante Ausweisung des Baugebietes „Scheckert-Lausrain“ gesprochen (siehe auch: http://csu-margetshoechheim.de/neuigkeiten/bericht-von-der-gemeinderatssitzung-am-07-03-2019). Herr Grüner hat grundsätzlich keine Einwendungen, sofern der dringende Bedarf gegeben ist und nachgewiesen wird. Diese Thematik ist unabhängig vom Grundsatzbeschluss in einer gesonderten Beratung detailliert zu erörtern. So einstimmig beschlossen.

4    Nachgenehmigung der Schlussrechnung Gasleitungsverlegung - Mainstraße

Im Zuge der Arbeiten für die Sanierung der Mittleren Mainstraße sind für die Verlegung der Gasleitung der Mainfrankennetze entsprechende Tiefbaukosten seitens der ausführenden Firma Konrad Bau angefallen. Die Kosten hierfür waren in der ursprünglichen Leistungsbeschreibung nicht vorgesehen und ausgeschrieben. Die Kosten ergeben sich aus der Massenmehrung vergleichbarer Positionen für den Wasserleitungsbau. Die Schlussrechnung der Firma Konrad Bau für die Tiefbauarbeiten im öffentlichen Bereich und den Hausanschlüssen belaufen sich auf insgesamt 44.234,25 € brutto. Seitens den Mainfrankennetzen sind für Material- und Lohn Kosten in Höhe von 42.831,90 € netto angefallen. Die Gesamtsumme der Gasleitungsneuverlegung summiert sich somit auf rund 95.204,21 € brutto. Gemäß Konzessionsvertrag für Gaslieferungen aus 2010 könnten die Mainfrankennetze noch Kosten nachfordern, da §5 regelt die entstandenen Kosten für die Änderung der Versorgungsanlage zur Hälfte zwischen Gasversorgungsunternehmen und Gemeinde aufzuteilen. So 15-0 beschlossen.

5    Beschluss zur Privatisierungsklausel gem. Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO

Gemäß Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO sollen die Gemeinden Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder unter Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können (sog. Privatisierungsklausel).

Diese Prüfung ist mindestens alle 5 Jahre durchzuführen und das Ergebnis der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen. Aktuell ist bis zum 01.07.2019 zu berichten.

Den Gemeinden steht hierbei ein weitgehender Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu.

Die Gemeinde Margetshöchheim hat beispielsweise in folgenden Bereichen bereits öffentliche und sonstige Aufgaben an private Unternehmen übertragen:

 Wasserversorgung: Technische Betriebsführung,

 Erfassung getrennte Abwassergebühr: Satzungsbüro,

 Erschließung von Neubaugebieten: Erschließungsträger,

 Unterhaltsreinigung in öffentlichen Gebäuden, Schulhäusern: Reinigungsunternehmen,

 Systemadministration, Softwareprodukte: IT-Unternehmen, AKDB,

 Kinderbetreuung: öffentliche oder kirchliche Betriebsträger

 Seniorenbetreuung, Tagespflege: Gemeinnützige Betriebsträgerschaft

So einstimmig beschlossen.

6    Informationen und Termine