Bericht von der Gemeinderatssitzung vom 20.06.2017

1   Vorstellung der Ergebnisse aus der Parkraumanalyse sowie Entwurfsplanungen für Parken in der Ludwigstraße und an der ehemaligen Obsthalle

Das Architekturbüro Schlicht, Lamprecht, Schröder stellte die Parkraumanalyse für das Sanierungsgebiet vor. Demnach ergibt sich ein Fehlbedarf von ca. 80 Parkplätzen. Der Gemeinderat war sich einig, dass Parkkonzept für den vorgesehenen Parkplatz in der Ludwigstraße baldmöglichst in Angriff zu nehmen, zumal durch die vorgesehenen Baumaßnahmen in der Mainstraße sowieso der vorgesehene Platz in Kürze schon provisorisch genutzt werden muss. Ideal wäre es das bestehende Wohnhaus zu verkaufen und den Erlös in den Parkplatz zu investieren.

In der Ludwigstraße sind 30 bis 35 Parkplätze vorgesehen, außerdem eine Ladestation für Elektroautos und ein öffentliches WC für Touristen, Radfahrer und den benachbarten Friedhof. Geklärt werden muss jedoch zunächst, unter welchen Umständen die Regierung von Unterfranken die Baumaßnahme fördert. Die Kostenschätzung für diese Variante beträgt ca. 520.000 €.

Auch die Nutzung der ehemaligen Obsthalle als Parkscheune ist wünschenswert, muss wohl aber noch ein wenig nach hinten verschoben werden. Evtl. kann auch hier noch eine Fläche als Bauplatz verkauft werden, um mit dem Erlös zur Finanzierung beizutragen. Auch hier soll eine evtl. Förderung mit der Regierung geklärt werden.

Weitere Informationen in Kürze.

2    Baugebiet Birkäcker, Vergabe des Straßennamens

Beim Baugebiet "Birkäcker" einigten sich die Gemeinderäte schnell auf den Straßennamen "Birkäcker" als Zufahrtsstraße zu den neun Bauplätzen.

3    Änderung der Gestaltungssatzung; Ergänzung der Regelungen für Rolladenkästen und Außenkamine

Eine Diskussion entwickelte sich, ob die bestehende Gestaltungssatzung im Rahmen der Altortsanierung ergänzt werden soll. Grund sind unzureichende Aussagen zu Rollo-Kästen und Außenkaminen. Aus den Reihen der CSU waren vier Mitglieder der Ansicht, die Gestaltungssatzung derzeit nicht zu ändern. Hinsichtlich der Rollos stimmte die Mehrheit des Gemeinderates dem Vorschlag von Altortplaner Dag Schröder zu, entsprechende Formulierungen aufzunehmen:

„Rollläden sind nur zulässig, wenn die ursprüngliche Fensterproportion beibehalten und das Erscheinungsbild der Fassade nicht beeinträchtigt wird. Sie dürfen nicht über den Fensterrahmen in die Verglasung hineinragen. Rollladenkästen sind so einzubauen, dass sie von außen nicht sichtbar sind. Sie dürfen die Fensterkonstruktion nicht verdecken. Kästen und Rollläden dürfen nicht über die äußere Putzflucht hinausragen. Die Farbe der Rollladenkästen ist an die Farbgebung der umliegenden Bauteile anzupassen. Sie muss sich in das Gesamtbild der Fassade einfügen.“

Zu den Außenkaminen soll erst noch ein Gespräch mit Dag Schröder erfolgen.

4    Anträge

Auf Antrag der MM wird beim Bayerischen Gemeindetag angefragt, welche Möglichkeiten bestehen, auf Eigentümer von Wohnhäusern im Sanierungsgebiet Druck auszuüben, wenn sie sich einer Sanierung verweigern und die Anwesen mit teils historischer Bausubstanz dem Verfall preis geben.

5    Informationen und Termine

HA/414/2017