Feuerwehrbedarfsplan - Workshop

Am 28.07. trafen sich Vertreter der örtlichen Feuerwehr mit Vertretern der einzelnen Fraktionen und den Bürgermeistern, um den vom Ingenieurbüro Renninger ausgearbeiteten Feuerwehrbedarfsplan vorgestellt zu bekommen.

 

Gemäß Artikel 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ist die Gemeinde verpflichtet, im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass Brände wirksam bekämpft, sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen geleistet werden kann. Hierzu muss die Gemeinde eine Freiwillige Feuerwehr ausrüsten und unterhalten.

 

Um objektiv feststellen zu können, wie die Feuerwehr technisch und personell in den kommenden Jahren aufzustellen ist, wird in Bayern seit einigen Jahren das Konzept der Feuerwehrbedarfsplanung durchgeführt - auch mit Blick auf die Ausstattung der Nachbarfeuerwehren.

 

Durch ein Ingenieurbüro wird festgestellt, welche besonderen Gefährdungslagen im Gemeindegebiet vorhanden sind und mit welchen Einsatzmitteln dem zu begegnen ist. Der beschlossene Feuerwehrbedarfsplan ist dann sowohl für die einzelne Feuerwehr, als auch für die jeweilige Gemeindeverwaltung verbindlich.

 

Während des mehrstündigen Workshops wurden einvernehmlich mehrere Vorschläge / Lösungsansätze diskutiert.

 

Die endgültige Verabschiedung des Feuerwehrbedarfsplans soll dann in der September-Sitzung erfolgen.