Bericht von der Gemeinderatssitzung am 07.03.2019

Etwas verspätet der Bericht von der letzten Sitzung, genauso wie etwas spärlichere Informationen auf unserer Website, da wir keine hauptamtliche Website-Redaktion haben ;-)

1    Vorstellung der Entwurfsplanung für die Instandsetzung Hochbehälter "Tiefzone"

In der Sitzung vom 11.09.2018 wurde über das Instandsetzungskonzept für den oberen Hochbehälter Beschluss gefasst. In dieser Sitzung wurde erläutert, dass der untere Hochbehälter trotz höheren Alters aus betontechnologischer Sicht keinen Sanierungsbedarf aufweist.

Unabhängig davon wurden kurzfristige Maßnahmen wie der Einbau einer Be- und Entlüftung, die Trennung der Überlauf- und Grundablassleitung, die Verbesserung des Objektschutzes und die Entfernung des Bewuchses empfohlen.

Das Ing.büro Jung hat hierzu eine Kostenberechnung vorgenommen. Sinnvoll wäre es, im Zusammenhang mit der Erneuerung des oberen Hochbehälters auch die Sanierungen im unteren Hochbehälter durchzuführen.

Herr Schlegel von Ingenieurbüro Jung wird in der Sitzung die Entwurfsplanung zur Instandsetzung des Hochbehälters „Tiefzone“ vorstellen.

Vortrag siehe: planunghochbehaelter

Vom zeitlichen Ablauf wird zunächst der Hochbehälter "Hochzone" in Angriff genommen, anschließend "Tiefzone", der in Takt ist. Nach der Ausschreibung im April sollen die Arbeiten im Sommer beginnen und werden gewiss ein Jahr in Anspruch nehmen.

Beim genannten Kostenpaket "Tiefzone" entschied sich der Gemeinderat gegen eine Zaunanlage vorerst, da u.U. weitere Maßnahmen notwendig sind. Damit reduziert sich der genannte Kostenbetrag um 18.000 €

14-0 beschlossen.

Siehe auch TOP 2: http://csu-margetshoechheim.de/neuigkeiten/bericht-von-der-gemeinderatssitzung-am-11-09-2018

2    Baugebiet Scheckert-Lausrain, Erörterung des Konzepts zur Baugebietsausweisung

Das im letzten Jahr ausgewiesene, innerörtliche Baugebiet „Birkäcker“ mit insgesamt 9 Bauplätzen wird bis zum Ende dieses Jahres bereits weitgehend bebaut sein. Da die Nachfrage nach Wohnbauland nach wie vor sehr hoch ist, wird vorgeschlagen, das Baugebiet im Gebiet „Scheckert-Lausrain“ hinsichtlich der Möglichkeiten für eine Baulandausweisung zu prüfen. Dieses Gebiet ist im Flächennutzungsplan teilweise als Mischgebiet dargestellt und könnte mit einer Flächenerweiterung um ca. 7.500 qm für eine Bebauung mit max. 30 Bauplätzen genutzt werden. Die Ausweisung von Bauland und die Einbeziehung kleinerer Außenbereichsflächen wird derzeit durch die BauGB-Novelle des § 13 b BauGB vom 13.05.2017 erheblich begünstigt, sofern ein Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2019 getroffen wird. Für die Einleitung des Verfahrens wäre es erforderlich, im Vorfeld die rechtlichen und versorgungstechnischen Rahmenbedingungen zu prüfen und insbesondere in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern die Baulandsicherheit herzustellen. Hierzu wäre zunächst über folgende gemeindlichen Zielvorgaben zu entscheiden:

 Baulandentwicklung durch Erschließungsträger,

 gemeindliches Rückkaufrecht, wenn in einem bestimmten Zeitraum das Grundstück nicht bebaut wurde,

 ggf. Erwerb von Einlageflächen für städtebauliches Ansiedlungsmodell.

Diese Vorgaben sind Grundlage der Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern; eine entsprechende Einigung wäre Voraussetzung des späteren Aufstellungsbeschlusses. In das Verfahren ist neben dem Erschließungsträger auch frühzeitig die Umlegungsstelle einzubeziehen, sodass mit einem Zeitansatz von mehreren Monaten zu rechnen ist. Insgesamt ist von einer Entwicklungsdauer von 2-3 Jahren auszugehen.

Das vorläufige Erschließungsgebiet ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen: lageplan und Konzept: konzept.pdf

Von der SPD-Fraktion war im Vorfeld eine Anfrage bzgl. unbebauter Grundstücke und Leerstände im bebauten Ortsgebiet gestellt worden. Diese Punkte wurden wie in der vorangegangenen Fraktionsvorsietzendenbesprechung zu Beginn erläutert und den Fraktionen zur Einsicht gegeben. Danach gibt es aktuell 62 unbebaute Grundstücke in diesem Gebiet, wobei einige nicht wirklich bebaubar sind, bei einigen die Eigentümer kein Interesse einer Bebauung oder eines Verkaufs signalilisiert wurde. Bürgermeister Brohm erläuterte, dass die Gemeinde seit Jahren sehr bemüht sei, innerörtlich nachzuverdichten, dass ihr aber die Hände gebunden sind, wenn Grundstücke oder Leerstände in Privateigentum sind. Auf der anderen Seite betonte er die hohe Nachfrage nach Bauland und begründete damit die Notwendigkeit einer Prüfung nach Möglichkeiten am Standort Scheckert-Lausrain. Gewiss sind Flächenversiegelung, Demographie sowie die Frage der infrastrukturellen Ressourcen der Gemeinde berechtigte Einwände, die aus Teilen der MM und SPD gegen das Projekt vorgebracht wurden. Auf der anderen Seite muss deutlich gemacht werden, dass es sich bei dem Neubaugebiet letztlich um eine recht begrenzte Abrundung des Neubaugebiets Scheckert handelt. Da aktuell sowieso KIndergarten/-krippe und Schule auf der Tagesordnung stehen, sollten mögliche Zuzüge von Familien in dem Gebiet hier bei der Planung berücksichtigt werden. Prinzipiell entwickelt sich die Einwohnerzahl der Gemeinde schwach rückläufig in den letzten Jahren, so dass die Gemeinde auf Zuzüge von Familien angewiesen ist - auch was Steuereinnahmen betrifft. Ein sehr gewichtiges Argument für das neue Baugebiet ist, dass die Gemeinde einen Teil der Grundstücke wie in den Birkäckern nach Sozialkriterien vergeben möchte. Wer die aktuellen Quadratmeterpreise in Margetshhöchheim kennt (400 Euro + x...), wird schnell zu dem Schluss kommen, dass es für Familien schon mit mittleren Einkommen eine große finanzielle Herausforderung darstellt, einen Bauplatz zu erwerben. Gewiss wird die Gemeinde die innerörtliche Nachverdichtung weiter nach vorne treiben, möchte jedoch anderseits nicht die Preise durch immer größere Nachfrage in die Höhe treiben lassen. Gewiss gibt es aufgrund der günstigen Lage Margetshöchheims genug Nachfrage auch für innerörtliche Leerstände, sollte sich hier etwas bewegen.

Der eingereichte Beschluss sieht zunächst nur eine erste Vorplanung für das Gebiet vor - übersetzt: man möchte sich auf den Weg machen.  Wie bei den Birkäckern ist davon auszugehen, dass der Prozess einige Zeit benötigt, da hier verschiedene private Grundstückbesitzer einzubeziehen sind. Daher ist es wichtig, nun bereits den Prozess zu starten und die Verwalltung mit den nächsten Schritten zu beauftragen, so die Sicht der CSU, welcher in besonderer Weise an jungen Familien gelegen ist. Ein Grundsatzbeschluss ist dies nicht.

Nach kontroverser Diskussion wurde dem Prozessbeginn mit 9-5 zugestimmt.

3    Nachgenehmigung zur Auftragsvergabe an die MFN - Neuverlegung der Wasserleitung zum Baugebiet Birkäcker

14-0 beschlossen

4    Nachgenehmigung der Kosten für die Neuverlegung der Stromleitung für die Mainstraße 20/20a

14-0  beschlossen

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