1 Planungen zur Errichtung eines SB-Marktes auf dem Erbbaugrundstück der stillgelegten Tennishalle
Wie in der letzten Sitzung erörtert, sollte zur Klärung anstehender Fragen ein Vertreter der Bauherrengemeinschaft Sport Point die Planungen erläutern. Für die Darstellung der Planung stand Herr Walter Ruppel für die Planungsgruppe Bensing & Partner zur Verfügung, der das Konzept für einen Discounter vorstellte: plansbmarkt
Es bestanden insbesondere Bedenken hinsichtlich der geplanten Zufahrt (Parkplätze, Anlieferung etc.) und der Abstimmung des Sortiments mit dem bestehenden Vollsortimenter.
Ebenso war fraglich, welche Wechselwirkungen aus dem Betrieb des Discounters mit der gemeindlichen Margarethenhalle zu erwarten sind. Diese Bedenken wurden von den Vertretern aller drei Gemeinderatsfraktion nachdrücklich in der Sitzung vorgebracht. Ebenso wurde deutlich, dass der Gemeinde weiterhin an einer Nutzung des Areals für den Sport gelegen sei (wie auch ganz klar im Erbbauvertrag geregelt), in gegenseitiger Abstimmung eine verträglichere Verwendung gefunden werden müsste oder aber das Areal rückgebaut an die Gemeinde zurückgehen könnte, wobei damit noch über die Auflösung des Erbbauvertrags und den vereinbarten Erbbauzins an die Gemeinde zu verhandeln wäre. Bedauert wurde, dass der Investor in den vergangenen Jahren keinerlei Investitionen mehr in die Halle getätigt und trotz der bereits mehrfach vorgebrachten Bedenken der Gemeinde gegenüber eines Discounters kein anderes, v.a. überzeugenderes Nutzungskonzept vorgelegt hat.
Damit wurde das eingereichte Konzept einstimmig (14-0) abgelehnt.
2 Wasserversorgung - Sachstandsinfo und Beschlussfassung zur weiteren Planung
Gemäß Beschluss des Bauausschusses am 14.06.2018 wurde durch die LGA Bautechnik eine Untersuchung über den baulichen Zustand des unteren Hochbehälters (Niederzone) durchgeführt.
Ebenfalls wurde nun die hydraulische Berechnung durch das IB-Arz fertig gestellt und dem Büro Jung zur weiteren Verwendung übermittelt.
Das Ingenieurbüro Jung fasste die neuen Erkenntnisse zusammen und erläutert die möglichen Lösungen anhand einzelner Kostenschätzungen.
Präsentation: Instandsetzung
Studie Ersatzneubau: StudieErsatzneubau
Kostenschätzung: kostenschaetzung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der niedere (alte) Hochbehälter in einem guten Zustand ist und hier nur relativ geringfügige Sanierungsmaßnahmen anstehen. Der obere (jüngere) Hochbehälter, wie bereits mehrfach aufgezeigt, hat hingegen großen und nicht aufschiebbaren Sanierungsbedarf. Eine entsprechende umfassende Außen- und Innensanierung ist angezeigt. Zur Diskussion standen nun drei Vorschläge: 1: Generalsanierung des oberen Hochbehälters; 2: Neubau eines oberen Hochbehälters; 3: Neubau eines neuen Großbehälters als Ersatz für beide bisherigen Behälter. Der Gemeinderat entschied sich einstimmig für die Variante 1, da für der Kostenunterschied zu 2 und 3 doch recht deutlich ist, kein geeignetes Grundstück für einen Neubau zur Verfügung steht und der alte Behälter in einem sehr guten Zustand ist. Ausschreibungen für die Gewerke sollen nun umgehend eingeholt werden, idealer Weise sollen die Arbeiten noch in diesem Jahr starten. Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten. Zwangsläufig werden die Wasserkosten damit (leider) wieder für die Verbraucher steigen müssen.
3 Neubau des Mainstegs, Information zur Überarbeitung der Kostenberechnung, ggf. Beschluss über die Kostenanteile gem. Fiktivberechnung
Das WNA Aschaffenburg hat angekündigt, die erforderlichen Planungsleistungen für das Projekt „Neubau des Mainstegs“ nun zügig fortzuführen. Die in jüngster Zeit entstandenen Verzögerungen sind auf einen Personalwechsel innerhalb der projektleitenden Abteilung zurückzuführen. Inzwischen wurden zwei neue Mitarbeiter für die Bearbeitung des Projektes „Mainsteg“ eingesetzt. Im Zuge der Überarbeitung der Planung wurde festgestellt, dass eine deutliche Kostenmehrung in niedriger siebenstelliger Höhe zu erwarten ist. Die neuen Sachverhalte wurden den Vertretern der Gemeinden Margetshöchheim und Veitshöchheim in einer gemeinsamen Besprechung am 06.09.18 vorgestellt.
Nach der inzwischen vorliegenden, aktualisierten Kostenberechnung werden die Kosten des Bauvorhabens mit 6.702.000.- € kalkuliert. Dies entspricht im Vergleich mit den zum E-AU 2015 angesetzten Kosten (4.827.000.- €) einer Steigerung von ca. 40 %.
Die Kostensteigerung ist auf folgende Faktoren zurückzuführen:
- höherer Detaillierungsgrad der Planungen, insbesondere Bei Abbrucharbeiten des bestehenden Mainstegs, - Berücksichtigung von Sicherungsmaßnahmen bei Eislasten für Baugruben und Verbau,
- Auflagen aus der Planfeststellung (Wasserhaltung, Gerüste, Abbruch etc.)
- Baupreisentwicklung insbesondere beim Stahlbau, Geländer
- zusätzliche Rampenbeleuchtung, Seitenbleche aus Edelstahl,
- Auflagen aus dem Schallschutzgutachten Gleichzeitig ändert sich der Kostenteilungsschlüssel, der mit Vereinbarung vom 07.02.17 auf der Grundlage des Gutachtens des Sachverständigen, Herrn Neu bzgl. der jeweiligen Verlangen vereinbart wurde. Der jeweilige Anteil berechnet sich nun auf 50,04 % (Gemeinde, somit dies hälftig für Margetshöchheim und Veitshöchheim) zu 49,96 % (WNA) (vorher 51,8 % zu 48,2 %).
Im Hinblick auf das anstehende Förderverfahren BayGVFG wäre eine möglichst kurzfristige Vorlage des überarbeiteten Bauentwurfes und der aktuellen Kostenberechnung äußerst wichtig. Das WNA hat hierzu zugesichert, die erforderlichen Unterlagen noch im September vorlegen zu können. Zugleich wäre der Zeit- und Maßnahmenplan zu aktualisieren. Die Informationen wurden vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Veitshöchheimer Gemeinderat soll Gleiches ebenso in Kürze geschehen. Was den Zuschuss für die Gemeinde bei ihrem Kostenanteil angeht, hofft man auf eine Quote von 70%. Eine europaweite Ausschreibung des Projekts ist nicht notwendig. Weitere Informationen bei der Bürgerversammlung im November. Man darf nun hoffen, dass es alles seinen Weg geht und der alte Mainsteg weiter seinen guten Dienst tut.
4 Information zum Workshop vom 28.07.18 zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes
Siehe: http://csu-margetshoechheim.de/neuigkeiten/feuerwehrbrdarfsplan-workshop
Neben der beweglichen Ausrüstung, bei denen die Fahrzeuge den größten Anteil ausmachen und bei welchem mit Vorausschau auf die nächsten zehn Jahr drei Ersatzbeschaffungen anstehen, werden insbesondere die Räumlichkeiten in den Blick genommen.
In den vergangenen Monaten konnten am Feuerwehrhaus einige Maßnahmen zur Verbesserung vorgenommen werden, z.B. Ölabscheider, Waschplatz, Kommandantenbüro, Bodenbelag in der Fahrzeughalle, Renovierung des Schulungsraums. Dennoch entspricht das Feuerwehrhaus nicht den Vorgaben, etwa mit Blick auf die fehlenden getrennten Umkleideräume, fehlt es an Platz und Raum für Geräte und Übungsmöglichkeiten. Daher wird man sich nach Abschluss des Feuerwehrbedarfsplans damit beschäftigen, dem Abhilfe zu schaffen. Mittelfristig stehen somit größere Baumaßnahmen an, wobei der Standort zu klären ist. Beim Übungsplatz etwa wird man sich wie bei der Ausrüstung mit den benachbarten Wehren zusammensetzen. Geplant ist auch die Gründung eines Zweckverbands. Großes Lob erhielten zu diesem Tagesordnungspunkt die Kommandanten für die umfassenden Planungsarbeiten sowie ihr Engagement.
5 Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz der gemeindlichen Feuerwehr
Anlässlich der Rechnungsprüfung wurde darauf hingewiesen, dass über den bayerischen Gemeindetag mit Schreiben vom 15.10.2013 ein aktualisiertes Satzungsmuster mit neuen Gebührensätzen veröffentlicht wurde. Eine entsprechende Neufassung wurde empfohlen.
Die jeweiligen Pauschalen mit Kostenansätzen für Strecken- und Ausrückestunden, Arbeitsstundenkosten sowie Stundensätzen für Personalkosten wurden auf den Fuhrpark der FFW Margetshöchheim abgestimmt. Die letztgültige Satzung stammt aus dem Jahre 2002. Die Gebührensätze steigen durch die Aktualisierung aufgrund gestiegener Anschaffungs- und Unterhaltungskosten deutlich um ca. 40% bis über 50 %.
Kostenersatz: kostenersatz
So 14-0 zugestimmt.
6 Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr
Die geltende Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Margetshöchheim stammt aus dem Jahr 1983. Hinsichtlich des Wahlgangs zum Kommandanten (m/w) haben sich bezüglich der Stimmabgabe (nun ab 16 Jahren Wahlrecht), der Durchführung einer Stichwahl und der Wahlannahme geringe Veränderungen in § 3 ergeben. Zusätzlich werden alle Bezeichnungen in weiblicher und männlicher Form aufgeführt.
Die gegenüber der bestehenden Satzung geänderten Regelungen sind beiliegend farbig markiert dargestellt.
Die Satzung entspricht damit dem aktuellen Stand der Mustersatzung: satzungfw
So 14-0 zugestimmt.
7 Sanierung der Mainstraße, Beschlussfassung zur Freigabe des Nachtragsangebots 06
Gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 26.04.2018 wurde die Randeinfassung des Straßen- und Gehwegbelages in der Mainstraße nicht wie ausgeschrieben aus Betonformsteinen und Granitpflaster sondern mit Natursteinpflaster ausgeführt.
Der Ausschreibungstext enthielt hier offensichtlich einen Fehler; entstandene Kosten wegen der Umbestellung der bereits bestellten Pflastersteine wurden vom beauftragten Ingenieurbüro übernommen. Durch die Änderung des Materials entstanden Mehrkosten in Höhe von 49.754,63 €, die aufgrund des Baufortschrittes bereits durch Beschluss des Bauausschusses vom 12.07.18 anerkannt wurden. (s. Anlage) Da gemäß GO des Gemeinderates (§ 9 Abs. 1) der Bauausschuss nur über Investitionen über max. 25.000.- € entscheiden darf, ist formell eine Nachgenehmigung des Gemeinderates erforderlich.
Die Mehrkosten durch die beschlossene Änderung der Ausführung der Pflasterung gem. Nachtragsangebot der Fa. Konrad Bau (NA 06) in Höhe von 49.754,63 € werden einstimmig nachträglich genehmigt.
8 Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011 - 2017
Der Prüfbericht fällt sehr positiv aus. Es gab kaum Einwände. Der Dank gilt hier dem Kämmerer der Gemeinde.
So 14-0 zugestimmt.
9 Genehmigung der Spenden 2017
Im Jahr 2017 sind Spenden in Höhe von insgesamt 9.480 € eingegangen.
Im Oktober 2008 wurde vom Bayer. Staatsministerium des Innern eine Handlungsempfehlung für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale Zwecke erarbeitet. Diese Handlungsempfehlung hat vor allem das Ziel, die kommunalen Wahlbeamten so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachts der Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) zu schützen. Die Empfehlungen finden keine Anwendung bei Zuwendungen, deren Entgegennahme nach der allgemeinen Verkehrsanschauung als sozialadäquat (sozial üblich) gilt. Ziel ist die Transparenz und Kontrolle des Zuwendungsvorganges. – Demnach ist die Entgegennahme der Spenden durch den Gemeinderat zu genehmigen.
Unter Hinweis auf die Handlungsempfehlung des IMS vom 27.10.2008 wünscht die Rechtsaufsicht, ihr die jeweils ein Kalenderjahr umfassende Zuwendungsliste (mit Angaben zum Zuwendungsgeber, Betrag, Datum, Art, Verwendungszweck, rechtliche Beziehung und Entscheidung über die Annahme) samt Auszug aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung zukommen zu lassen.
Die eingegangenen Spenden wurden mit 14-0 genehmigt.
10 Informationen und Termine
- Brennholzpreise festgelegt - Preisniveau wie letztes Jahr
- Trauerweide an der Mainlände morsch: Nachpflanzung Pappel
- Wasserschutzverordnung: kein Umbruch notwendig zum Erhalt des Ackerstatus
- Security-Service Silvester genehmigt
- Anfrage des Flugsportclubs an verschiedene Kommunen bzgl. Bezuschussung eines lärmärmeren Flugzeugs
- Veränderungen in den Ausschüssen: Werner Lutz neu im SoKuSport, Ottilie Jungbauer neu im Schulverband
- Termine: 11.10.: Einweisung Landtags- und Bezirkstagswahl; 12.10.: Umweltausschuss; 16.10.: Ausschuss SoKuSport